Organe des Diözesanverbandes

Diözesantag (Mitgliederversammlung)

Der Diözesantag ist die Versammlung aller Mitglieder im Erzbistum Paderborn. Jedes anwesende Mitglied hat eine Stimme. Jeder satzungsgemäß einberufene Diözesantag ist ohne Rücksicht auf die Zahl der erschienenen Mitglieder beschlussfähig. Dem Diözesantag obliegt insbesondere:

  1. die Wahl und Abwahl des Vorsitzenden, des stellvertretenden Vorsitzenden, der zwei Kassenprüfer und des Geschäftsführers,
  2. die Entgegennahme des Tätigkeitsberichtes und des Kassenberichtes des Diözesanvorstandes, sowie des Berichtes der Kassenprüfer und die Entlastung des Diözesanvorstandes,
  3. die Beratung und Beschlussfassung über Entwicklung und Schwerpunkte der Arbeit,
  4. die Beschlüsse über Änderungen der Satzung und Auflösung des Diözesanverbandes,
  5. die Möglichkeit der brüderlichen Begegnung, des persönlichen Gesprächs und der Kontaktaufnahme zwischen den örtlichen Konferenzen.

Beschlüsse werden mit einfacher Mehrheit, Satzungsänderungen mit zwei Drittel der abgegebenen Stimmen gefasst. Im Falle der Auflösung des Diözesanverbandes ist eine Dreiviertelmehrheit der anwesenden Mitglieder erforderlich. Der Diözesantag findet einmal jährlich statt.

Diözesanrat

Der Diözesanrat besteht aus folgenden katholischen Personen:

  1. dem Diözesanvorstand,
  2. den Ortsrats-/Dekanatsratsvorsitzenden sowie den Vorsitzenden der einzelnen örtlichen Konferenzen,
  3. bis zu vier vom Diözesanrat berufenen Personen, die wegen besonderer Sachkunde bei den Entscheidungen des Diözesanrates helfen können.

Der Diözesanrat tagt mindestens zweimal im Kalenderjahr; Ort und Zeitpunkt werden vom Diözesanvorstand festgelegt. Den Vorsitz im Diözesanrat führt der Diözesanvorsitzende. Der Diözesanrat berät und unterstützt den Diözesanvorstand.

Dem Diözesanrat obliegt die Aufgabe, sich um das Wohl der örtlichen Konferenzen zu
kümmern. Hierzu gehört insbesondere:

  1. Bildung von Ortskonferenzen,
  2. Vorsitzende der örtlichen Konferenzen zu Erfahrungsaustausch und Absprachen zusammenzuführen,
  3. Beziehungen zu anderen Fachverbänden und zu Orts- und Kreis-Caritasverbänden zu schaffen und zu fördern,
  4. Anregungen zu geben und Möglichkeiten der Weiterbildung anzubieten und durchzuführen,
  5. den Diözesantag vorzubereiten,
  6. über Beitragsleistungen der örtlichen Konferenzen zu beraten und dem Vorstand Empfehlungen auszusprechen,
  7. die Regionaltagung vorzubereiten.

Dem Diözesanrat stehen keine eigenen Mittel zur Verfügung. Auslagen trägt der Diözesanverband.

Diözesanvorstand

Der Diözesanvorstand besteht aus folgenden katholischen Personen:

  1. dem Vorsitzenden,
  2. dem stellvertretenden Vorsitzenden,
  3. dem geistlichen Beirat,
  4. einem Vorstandsmitglied des Caritasverbandes für das Erzbistum Paderborn e. V.,
  5. dem Geschäftsführer als beratendes Mitglied.

Der Vorstand tritt wenigstens einmal im Jahr auf Einladung des Vorsitzenden, bei dessen Verhinderung durch dessen Stellvertretung zusammen. Der Vorsitzende und der stellvertretende Vorsitzende werden vom Diözesantag in geheimer Wahl gewählt. Die Wahl des Vorsitzenden und des stellvertretenden Vorsitzenden bedürfen der Bestätigung des Erzbischofs von Paderborn.
Die Amtszeit der Vorstandsmitglieder beträgt vier Jahre. Sie endet spätestens mit der Wahl bzw. Ernennung der neuen Vorstandsmitglieder. Wiederwahl ist möglich.